Nr. 09/2021 Parkplätze in Tecklenburg bleiben offen

Nach interner Abstimmung und der notwendigen Abwägung der Vor- und Nachteile ist die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis gekommen, die städtischen Parkplätze auch über Ostern für Besucher und besonders für Wanderer sowie Spaziergänger geöffnet zu lassen.

Die Verwaltung appelliert ausdrücklich an alle Gäste und alle Einwohner/-innen, dass die aktuellen Coronaregeln unbedingt eingehalten werden müssen: dies heißt insbesondere „ausreichenden Abstand halten und in der Altstadt die Maske aufsetzen“. Außerhalb der Fußgängerzone sowie der Brochterbecker Straße kann dann gerne die Maske abgesetzt und der Kaffee o. ä. getrunken oder das Eis ausgepackt werden. Die Einhaltung der Corona-Regeln wird am Osterwochenende vom städtischen Ordnungsamt an allen Tagen kontrolliert. Denn gerade ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen Wochen und die aktuelle Situation in den Nachbarkommunen zeigt, daß jeder Einzelne gefordert ist, sich entsprechend verantwortungsvoll und regelkonform zu verhalten.

Besonders auf schmalen Wanderwegen sowie in den engen Gassen der Altstadt sollte man unbedingt auf ausreichenden Abstand achten. Denn auch an der frischen Luft kann man sich durch Aerosole anstecken. Längere Aufenthalte auf den Parkplätzen können schnell zu Menschenansammlungen führen. Daher sollten Besucher zügig nach dem Parken des Autos den Platz verlassen, um ihren Spaziergang oder ihre Wanderung anzutreten. Auch auf den Parkplätzen ist übrigens eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Damit man sich in keiner Warteschlange vor den Parkscheinautomaten anstellen muss, rät die Stadtverwaltung im übrigen zur Benutzung der Park-App „Easy-Park“. Hiermit kann minutengenau und „mit viel Abstand“ ganz einfach geparkt bzw. die Parkgebühr bezahlt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger einschl. der Gäste sollten aber an erster Stelle überlegen, ob sie ihr Fahrzeug an den Ostertagen überhaupt nutzen. Als Startpunkt einer Wanderung oder eines Sparzierganges kommt schließlich in den meisten Fällen auch die jeweilige Wohnung in Frage.