Nr. 54/2017 Feuerwerksverbot in der Tecklenburger Altstadt

Auch in diesem Jahr möchte die Stadt Tecklenburg ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der historischen Tecklenburger Altstadt verboten ist. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern untersagt. Insbesondere letztere sind in der Altstadt bekanntermaßen zahlreich vorhanden. Darüber hinaus finden sich auch in den anderen Ortsteilen Tecklenburgs Stellen sowie einzeln stehende Fachwerkhäuser, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Stadtverwaltung wünscht auf diesem Wege allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein fröhliches und unfallfreies Silvesterfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.