Nr. 18/2014 Anmeldungen zu weiterführenden Schulen in Tecklenburg

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Tecklenburg für das Schuljahr 2014/2015 in den jeweiligen Schulsekretariaten entgegengenommen werden.

In der Ganztagshauptschule Tecklenburg, Howesträßchen 18 (Tel. 0 54 82/9 38 20), ist dies von Montag 10.03. in der Zeit 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag 11.03. in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch, 12.03. in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag, 13.03. in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag,14.03. in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr und 16.00 – 18.00 und Samstag, 15.03. in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr möglich. Zur Anmeldung ist das Empfehlungsschreiben der Grundschule sowie Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen.

Im Sekretariat des Graf-Adolf-Gymnasiums, Hofbauers Kamp 2-4 (Tel. 0 54 82/9 38 00) sind Anmeldungen generell vonMontag 10. März bis Donnerstag, 13. März 2013 tgl. in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr und am Freitag , 14. März in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr möglich.

Die Aufnahme in die Klasse 5 erfolgt nach der 4. Klasse der Grundschule, mit der Sprachenfolge: Englisch, ab Klasse 6 Französisch oder Latein. Ab Klasse 7 stehen folgende Profile zur Wahl: Klassisch-gymnasiales Angebot, Bilinguales Angebot (Englisch), MINT / Mathem.-Informatik-Naturwiss.-Techn. Angebot.

Die Aufnahme in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe erfolgt nach der Klasse 9 des Gymnasiums (G8), Klasse 10 Haupt-, Real- oder Gesamtschule bzw. nach einem entsprechenden Abschluss des berufsbildenden Schulwesens.

Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch oder Personalausweis vorzulegen; für die Klasse 5: das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und die Empfehlung der Grundschule; für die Einführungsphase: das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres. Die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe ist am Schuljahresende zusammen mit dem Abschluss- oder Versetzungszeugnis nachzuweisen.

Zur Vermeidung von Doppelanmeldungen an mehreren Schulen gibt die von dem Kind besuchte Grundschule einen Anmeldeschein aus, der bei der gewählten Schule im Original abzugeben ist. Wird ein Kind nicht an der gewählten Schule aufgenommen, erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück.