Nr. 15/2019 Bürgerpreis des Rates der Stadt Tecklenburg

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Der Rat der Stadt Tecklenburg hat in seiner Sitzung vom 05.07.2016 beschlossen, besonderes ehrenamtliches Engagement jährlich mit dem Bürgerpreis des Rates der Stadt Tecklenburg zu würdigen.

Die Schirmherrschaft für den Bürgerpreis des Rates der Stadt Tecklenburg liegt beim Bürgermeister der Stadt Tecklenburg.

Jede Person, Institution oder Organisation aus der Stadt Tecklenburg und Umgebung kann Vorschläge für Preisträger/Preisträgerinnen machen, auch wenn der/die Vorgeschlagene nicht aus der Stadt Tecklenburg stammt. Entscheidend ist das Engagement der vorgeschlagenen Person in der Stadt Tecklenburg.

Bereits eingereichte, aber bislang nicht berücksichtigte Vorschläge müssen nicht erneut eingereicht werden, sondern bleiben im Auswahlverfahren.

Die Vorschläge können formlos bis zum 14.06.2019 an die

Stadtverwaltung Tecklenburg
Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg

gesandt werden. Eine vom Rat der Stadt Tecklenburg zu bildende Findungskommission wird dann über die Preiswürdigkeit entscheiden. Vorschläge können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen stehen auch unter

www.tecklenburg.de/buergerservice/buergerpreis

zur Verfügung.