Nr. 14/2019 Urkundenbeantragung online – auch in Tecklenburg!

Sie benötigen Urkunden aus den Registern des Standesamts der Stadt Tecklen-burg? Kein Problem, die Standesbeamten der Stadt helfen gerne und möglichst zeitnah weiter. Urkunden gehören zum Tagesgeschäft der Standesbeamten, werden für die unterschiedlichsten Dinge des Alltags benötigt. Sei es für den Führerscheinantrag, für die Anmeldung zur Eheschließung, für die Regelung von Erbangelegenheiten oder auch immer häufiger für die Erforschung des eigenen Stammbaumes.

Bislang waren diejenigen, die Urkunden benötigen, dabei allerdings an die Öffnungszeiten des Rathauses gebunden. Das hat sich seit Beginn des Jahres geändert! Das Standesamt Tecklenburg hat für Anforderungen von Urkunden jetzt rund um die Uhr geöffnet und das sieben Tage in der Woche! Möglich macht es die Digitalisierung, die fortschreitend an immer mehr Stellen im Rathaus zu mehr Bürgerfreundlichkeit beiträgt. Neben der Anforderung der benötigten Urkunden können via Internet inzwischen auch die dafür anfallenden Gebühren auf digitalem Weg an die Stadtkasse überwiesen werden. Das geht schnell, direkt und unkompliziert per giropay, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, paydirekt oder auch PayPal. In der Regel ist das Geld somit spätestens am nächsten Werktag auf dem Konto der Stadtkasse, sodass die Mitarbeiter des Standesamtes die Urkunden zeitnah ausstellen und ggfls. auch direkt versenden können.

Also alles schick, alles modern, alles digital? Nein, denn genau an dieser Stelle ver-lassen die Urkunden den digitalen Weg. An dem analogen Ausdrucken der Urkunde, dem anlogen Signieren durch den Standesbeamten und dem analogen Postversand geht bislang noch kein Weg vorbei. Und so gibt es die Urkunden aus dem Standesamt Tecklenburg auch in absehbarer Zukunft nicht als elektronische Daten, sondern auch weiterhin als Dokumente, die man in die Hand nehmen kann und wertschätzen darf.

Für die Beantragung der Urkunden hat die Stadtverwaltung Tecklenburg in ihrem Internetauftritt eine eigene Seite eingerichtet:

Anforderung Standesamtsurkunden