Nr. 11/2017 Viel los im „Tecklenburger Wald“

Der Frühling ist da, und mit ihm die Aktivität an der frischen Luft. Die Freizeit-Sportler sind wieder unterwegs. Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer und Reiter.

Und alle zieht es in den Wald.

Damit die Nutzung des Waldes für alle Besucher ein angenehmes und gefahrenloses Erlebnis bleibt, ist hier ein verantwortungs- und rücksichtsvolles Miteinander gefragt.

Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen gesetzlich verboten.

Das Reiten ist zudem nur auf den dafür vorgesehenen Wegen erlaubt.
Mountainbike-Fahrer sollten sich an die speziell für sie geltenden Regeln halten.

Hunde sind nicht zwingend an der Leine zu führen, solange sie sich auf befestigten Wegen bewegen und jederzeit „abrufbar“ bleiben.

Nach dem Landesforstgesetz, hat sich jeder, der den Wald betritt (oder befährt), so zu verhalten, dass die „Lebensgemeinschaft Wald“ und dessen Bewirtschaftung nicht gestört wird. Ebenfalls sollte hiernach der Wald nicht beschädigt, gefährdet oder verunreinigt werden. Zudem möge die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Diese Rücksichtnahme bezieht sich nicht nur auf die Besucher des Waldes untereinander sondern insbesondere auch auf deren Verhalten den „Bewohner“ des Waldes gegenüber, also der dort ansässigen Tierwelt, gerade in der aktuellen Frühlingszeit.

Bitte ermöglich Sie sich gegenseitig – ob groß oder klein, zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Hund oder per Pferd – eine gemeinsame, erholsame und Freude bringende Nutzung der schönen Waldgebiete in und um Tecklenburg.