Nr. 04/2018 Wälder im Stadtgebiet gesperrt

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Tecklenburg verweist auf die am 19.01.2018 erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen. Bis zum 31.01.2018, 24.00 Uhr, ist es aufgrund der Akut- und Folgegefahren des Sturmereignisses vom 18.01.2018 untersagt, die Wälder im Stadtgebiet von Tecklenburg zum Zwecke der Erholung zu betreten. Eine Verlängerung dieser Verordnung ist möglich.

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr: Waldbetretungsverbot zum Zwecke der Erholung