Die Stadt Tecklenburg als Schulträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Fahrt- oder Beförderungskosten. Weitere Informationen können der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.

Schülerfahrkostenverordnung NRW

Für Fragen und Beratung stehen Ihnen die Schulen sowie das Schulverwaltungsamt der Stadt Tecklenburg (T.: 05482/703925) gerne zur Verfügung.