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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu anstehenden Wahlterminen, Wahllokalen, Briefwahl, Ergebnissen und rechtlichen Grundlagen. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht – gestalten Sie die Zukunft von Tecklenburg mit.

Der Bundestag wird für die Dauer von vier Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt (Art. 38 GG). Gewählt werden die Mitglieder des Bundestages. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
Die letzte Bundestagswahl fand am 23. Februar 2025 statt. Die Ergebnisse finden Sie hier.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich am Wahltag ehrenamtlich engagiert. Im Namen der Stadt Tecklenburg dankte Bürgermeister Stefan Streit allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ganz herzlich!
Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. In Deutschland wurde das europäische Parlament am 9. Juni 2024 gewählt.
Die Ergebnisse finden Sie hier.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen der Europäischen Union, wobei im EU-Ausland lebende Bürger/innen alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen dürfen. Das Alter für das Recht wählen zu dürfen liegt in fast allen Staaten bei 16 Jahren.
Gewählt werden die Mitglieder des Europäischen Parlamentes und diese nur jeweils von den Wähler des Mitgliedsstaates. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Sonstige Politische Vereinigung wählen kann.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates für jedes Land getrennt festgelegt. Derzeit gibt es 96 deutsche Europaabgeordnete.
Am 14. September 2025 fanden die Kommunalwahlen statt. Es wurden neben der Bürgermeisterin der Stadt Tecklenburg, den 26 Mitgliedern des Rates der Stadt Tecklenburg auch der Landrat des Kreises Steinfurt und die Mitglieder des Kreistages des Kreises Steinfurt gewählt.
Der Bürgermeister, der Landrat und die Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates und des Kreistages sind für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die nächsten Kommunalwahlen finden 2030 statt.
Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2025 finden Sie hier.
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen wird für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt (Art. 38 GG). Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.
Die Ergebnisse finden Sie hier.
Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW wohnt.
Gewählt werden die Mitglieder des Landtages. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.
Vor der Wahl werden die Wahlhelfer gründlich über ihre Aufgabe informiert. Für einige der Wahlhelfer (Wahlvorsteher und Schriftführer) gibt es eine Schulung im Rathaus.
Die Wahllokale haben von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Als Wahlhelfer muss man aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein: Es gibt ein Zwei-Schicht-System. Um 18.00 Uhr muss das Wahlteam allerdings komplett sein: Dann werden gemeinsam die abgegebenen Stimmen gezählt.
Für die Mitarbeit am Wahlsonntag wird eine Entschädigung gezahlt, das so genannte Erfrischungsgeld (mindestens 40,00 Euro).
Dann finden Sie weitere Informationen und ein Online-Anmeldeformular in unserem Bürgerportal. Sie können uns natürlich auch eine E-Mail unter nftcklnbrgd schreiben oder sich telefonisch unter 05482 703931 bei uns melden.
Vielen Dank!


