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Das Schiedsamt der Stadt Tecklenburg hilft, Konflikte schnell, kostengünstig und außergerichtlich zu lösen. Unsere ehrenamtlichen Schiedspersonen hören beiden Seiten zu, vermitteln neutral und unterstützen Sie dabei, eine einvernehmliche Vereinbarung zu finden.

Das Schiedsamt wird von einer Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau) als ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt. Ihre Aufgabe ist es, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Straftaten (z.B. Beleidigung oder Hausfriedensbruch) zwischen den Beteiligten zu schlichten.
Dabei handelt die Schiedsperson stets unparteiisch und fällt keine Urteile, sondern sucht mit den Streitenden nach einer gemeinsam erarbeiteten Lösung des Problems.
Regelmäßige Schulungen und die ständige Aufsicht durch das zuständige Amtsgericht finden selbstverständlich statt.
Stadt Tecklenburg
Fachbereich 30 – Ordnung und Bürgerbüro
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg

Sie klären mit dem Schiedsmann/der Schiedsfrau in ruhiger Atmosphäre das Problem. Der Antrag wird schriftlich aufgenommen, unterschrieben und dem Antragsgegner zeitnah unter Angabe eines Verhandlungstermins zugestellt. Es folgt eine Zusammenkunft zwischen Antragsteller, Antragsgegner und der Schiedsperson. Ziel der Verhandlung ist es, einen Vergleich zu schließen. Dieser ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle kann das Schiedsamt in bürgerrechtlichen Angelegenheiten eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bei Nicht-Zustandekommen eines Vergleichs erstellen. Bei Straftatbeständen stellt das Schiedsamt eine Sühnebescheinigung aus. Diese Bescheinigungen sind zwingende Voraussetzung zur Einreichung einer Klage bei Gericht.
N. N.
Birgit Saatkamp