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Kehrbuchdaten für die Wärmeplanung übermitteln

Details

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Für die Übermittlung der Daten zur kommunalen Wärmeplanung wird ein Elster-Unternehmenskonto bzw. ein persönliches Unternehmenszertifikat benötigt.

Unterlagen

Datei zur kommunalen Wärmeplanung (Kehrbuchdaten als CSV-Datei)

Verfahrensablauf

  • Sie übermitteln die Daten digital an die planungsverantwortliche Stelle
  • Sie zuständige Stelle bestätigt den Eingang der Daten