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Die KFZ-Zulassung ist Voraussetzung für die Teilnahme eines Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr. Im Kreis Steinfurt erfolgt die Zulassung durch die zuständige Zulassungsstelle. Die Dienstleistung umfasst u.a. die erstmalige Zulassung von Neufahrzeugen, die Umschreibung bei Halterwechsel, die Wiederzulassung nach Stilllegung sowie die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen.
Die Zulassung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. Die Bearbeitung erfolgt persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte. Eine Online-Zulassung (i-KFZ) ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Folgende Anliegen können Sie online nutzen:
Abmeldungen
Gebrauchtfahrzeuge zulassen
fabrikneue Fahrzeuge zulassen (auch Tageszulassungen)
mit E-, H- oder Saisonzusatz
Adressänderungen
Es gibt keine Frist.
Hauptwohnsitz (Privatpersonen) bzw. Firmensitz (juristische Personen) im Kreis Steinfurt
Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen
Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB)
Bestehen einer gültigen Hauptuntersuchung
Keine offenen Rückstände bei der Kfz-Steuer oder aus früheren Zulassungsvorgängen
Je nach gewünschtem Vorgang benötigen Sie dafür verschiedene Unterlagen:
eVB-Nummer einer gültigen KFZ-Versicherung
Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II
Bankverbindung für ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.