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Zulassung eines Fahrzeugs beantragen (Kreis Steinfurt)

Details

Die KFZ-Zulassung ist Voraussetzung für die Teilnahme eines Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr. Im Kreis Steinfurt erfolgt die Zulassung durch die zuständige Zulassungsstelle. Die Dienstleistung umfasst u.a. die erstmalige Zulassung von Neufahrzeugen, die Umschreibung bei Halterwechsel, die Wiederzulassung nach Stilllegung sowie die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen.

Die Zulassung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. Die Bearbeitung erfolgt persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte. Eine Online-Zulassung (i-KFZ) ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.

Folgende Anliegen können Sie online nutzen:

  • Abmeldungen

  • Gebrauchtfahrzeuge zulassen

  • fabrikneue Fahrzeuge zulassen (auch Tageszulassungen)

  • mit E-, H- oder Saisonzusatz

  • Adressänderungen

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz (Privatpersonen) bzw. Firmensitz (juristische Personen) im Kreis Steinfurt

  • Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen

  • Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB)

  • Bestehen einer gültigen Hauptuntersuchung

  • Keine offenen Rückstände bei der Kfz-Steuer oder aus früheren Zulassungsvorgängen

Unterlagen

Je nach gewünschtem Vorgang benötigen Sie dafür verschiedene Unterlagen:

  • eVB-Nummer einer gültigen KFZ-Versicherung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II

  • Bankverbindung für ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

  • Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.