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Bestattung auf privatem Grundstück in NRW (Sondergenehmigung)

Details

In NRW schreibt das Bestattungsgesetz grundsätzlich die Beisetzung auf einem Friedhof vor. Unter sehr engen Voraussetzungen können Angehörige eine Sondergenehmigung beantragen, um die Asche eines Verstorbenen auf privatem Grund beizusetzen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse nachgewiesen wird und keine öffentlichen Interessen oder Belange Dritter entgegenstehen. Dazu ist ein formeller Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich. Genehmigungen sind in der Praxis selten und bedürfen strenger Einzelfallprüfungen.

Hinweise

  • Ohne Genehmigung ist die Bestattung auf privatem Grund eine Ordnungswidrigkeit.

  • Die Voraussetzungen sind eng gefasst; eine frühzeitige Beratung wird empfohlen.

Voraussetzungen

  • Nachweis eines besonderen berechtigten Interesses.

  • Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange oder Rechte Dritter.

  • Einhaltung hygienischer und umweltrechtlicher Vorgaben.

  • Besitz des Grundstücks oder Zustimmung des Eigentümers.

Unterlagen

  • Antrag auf Sondergenehmigung (formlos oder Formular)

  • Sterbeurkunde

  • Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. persönliche, familiäre, spirituelle Gründe)

  • Nachweis der Grundstücksverhältnisse (Eigentumsnachweis)

  • Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer (falls abweichend)

  • Lageplan des Grundstücks

Bearbeitungsdauer

  • Durchschnittlich 2–8 Wochen, abhängig von der Komplexität.

Verfahrensablauf

  1. Antragstellung bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt.

  2. Prüfung des Antrags durch die Behörde (inkl. Anhörung der Beteiligten und Abwägung öffentlicher Interessen).

  3. Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung durch schriftlichen Bescheid.

  4. Durchführung der Beisetzung bei Genehmigung.

  5. Widerspruchsmöglichkeit bei Ablehnung.

Rechtsgrundlagen

  • Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

  • Verwaltungsvorschriften der Kommunen

  • ggf. Bundes-Immissionsschutzgesetz (wenn Umweltbelange betroffen sind)

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der entscheidenden Behörde.

Weiterführende Informationen

  • Beratung durch das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt der Kommune.

  • Informationsseiten der Landesregierung NRW oder kommunaler Behörden.