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Auf dem Gebiet der Stadt Tecklenburg besteht die Möglichkeit, Schlagabraum aus Maßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen, zu verbrennen. Hierfür ist ein Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres vorgesehen. Schlagabraum darf lediglich unter Beachtung der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Auflagen (siehe „Downloads“) verbrannt werden. Hierzu ist eine entsprechende Anmeldung zu stellen.
Eine Genehmigung zum verbrennen von Schlagabraum ist nur im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres möglich.