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Ein Jagdschein ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person der Jagd nachgehen darf. Er berechtigt dazu, für die Jagd eine Waffe zu nutzen.
Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter der Tel.-Nr.: 02551/69-2205 oder per E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.
Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und Ihnen per Zahlschein nach Beantragung des Jagdscheins schriftlich mitgeteilt. Gegebenenfalls erfragen Sie die Höhe der Gebühr vorab bitte direkt beim Kreis Steinfurt.
keine
Mindestalter 18 Jahre
bestandene Jägerprüfung
Jagdhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles, biometrisches Foto (bei Erstbeantragung oder wenn der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist)
Nachweis über bestandene Jägerprüfung (bei Erstbeantragung)
Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
Bundesjagdgesetz