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Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.
Sie haben die Möglichkeit ein Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg zu beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
Alternativ können Sie es auch bequem von zu Hause aus, direkt beim Bundesamt für Justiz online anfordern.
Im Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrer eID vom Personalausweis oder Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Ihre 6-stellige PIN.
Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Wohnsitz
Sie müssen mit einer Wohnung in Tecklenburg gemeldet sein. (Den Antrag können Sie grundsätzlich bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.)
Alter des Antragsstellers
Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Hinweis zum Erweiterten Führungszeugnis
Dieses kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.
Personalausweis bzw. Reisepass oder bei online Beantragung aktivierte eID des Personalausweises oder Aufenthaltstitels (eAT) mit dazugehöriger PIN
wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, wird die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde benötigt.
Das Führungszeugnis wird der Behörde in diesem Fall direkt übersandt.
1 - 2 Wochen
Bei Anfragen im Ausland drei Wochen länger.
Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie im Internet auf der Website des Bundesamtes für Justiz www.bundesjustizamt.de).