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Zur Sicherheit öffentlicher Veranstalungen ist ein Erhebungsbogen auszufüllen.
Der Antrag für eine öffentliche Veranstaltung ist 3 Monate vor Beginn zu stellen.
Folgende Unterlagen müssen unter Umständen zusätzlich zum Antrag eingereicht werden:
Sicherheitskonzept
Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
Nachweis einer Veranstalterversicherung
Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.