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Führerschein - Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 oder 197

Details

Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.

Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig

Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.

Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.

Kosten

46,30 €

inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühr

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.

Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild

  • Personalausweis

  • aktueller Führerschein

  • Nachweis nach Anlage 7a zur FeV über Fahrerschulung (zusätzlich bei Schlüsselzahl 96)

  • Nachweis gem. Anlage 7b zur FeV über Fahrerschulung (zusätzliche bei Schlüsselzahl 196)

  • Nachweis gem.§ 5a Abs. 4 FahrschAusbO über praktische Ausbildung mit Schaltgetriebe der Klasse B (zusätzlich bei Schlüsselzahl 197)

ACHTUNG! Das biometrische Lichtbild muss in Papierform vorliegen. Es kann nicht für den Führerschein im Bürgerbüro erstellt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung

  • Fahrerlaubnisverordnung