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Wassermengen, die nachweislich nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wurden, können abgesetzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihren Garten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bewässern. Den Nachweis muss der Gebührenpflichtige grundsätzlich durch den Einbau geeigneter Wasserzähler erbringen. Kosten für Anschaffung, Einbau, Unterhaltung dieser Wasserzähler hat der Gebührenpflichtige zu tragen.
Für die Abnahme und Verplombung von Gartenwasserzählern wird eine Gebühr von 53,70 € von den Grundstückseigentümern erhoben (siehe § 4 Abs. 8).
Nach Anmeldung Ihres Gartenwasserzählers wird dieser in den Systemen der SWTE Netz GmbH & Co. KG erfasst und es findet eine Überprüfung und Verplombung des Zählers durch Mitarbeiter der Stadt Tecklenburg statt.
Lesbares/erkennbares Foto des Wasserzählers
Foto des Wasseranschlusses mit Sicht auf den darunterliegenden Boden
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse