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Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig
Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
43,80 € (ohne Probezeit)
44,60 € (mit Probezeit)
inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühren
Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
Erweiterung (Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE):
Kopie des gültigen Personalausweis, Reisepass oder des ausländerrechtlichen Dokuments
1 biometrisches Lichtbild
Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle bzw. Zeugnis oder Gutachten, z. B. eines Augenarztes
Erweiterung (Klassen C, CE, C1, C1E)
Kopie des gültigen Personalausweis, Reisepass oder des ausländerrechtlichen Dokuments
1 biometrisches Lichtbild
Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
ärztliche Bescheinigung
augenärztliche Bescheinigung
Erweiterung (Klassen D, DE, D1, D1E)
Kopie des gültigen Personalausweis, Reisepass oder des ausländerrechtlichen Dokuments
1 biometrisches Lichtbild
Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
ärztliche Bescheinigung
augenärztliche Bescheinigung
Leistungstest (Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)
ACHTUNG! Das biometrische Lichtbild muss in Papierform vorliegen. Es kann nicht für den Führerschein im Bürgerbüro erstellt werden.