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Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen.
Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis
gilt nur für private Stellflächen
gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug
Es entstehen keine Kosten.
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Sie sind Handwerker
Sie sind Lieferant (außerhalb der Lieferzeit)
Sie sind Anwohner
Beantragung eines Anwohnerparkausweises
Sie sind Anwohner der Tecklenburger Altstadt, Brochterbecker Straße oder Schloßstraße
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Personalausweis oder Reisepass
Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
In den meisten Fällen können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung bzw. Ihren Anwohnerparkausweis sofort mitnehmen.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verwaltungs-Vorschrift zur StVO