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Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen im Fundbüro abgeben.
Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden folgende Angaben festgehalten:
Fundsache
der Fundort
Fundzeit
Personalien des Finders
Das Fundbüro ist dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren.
Insofern sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.
Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.