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Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig
Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
40,00 € (bei Erstbeantragung)
32,90 € (bei Verlängerung)
zzgl. Verwaltungsgebühren
Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
Erteilung eines Personenbeförderungsscheines:
Kopie des Personalausweises
Kopie des aktuellen Führerscheines
augenärztliche Bescheinigung
hausärztliche Bescheinigung
Nachweis über Kurs „Erste Hilfe“
Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle
Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)
Verlängerung des Personenbeförderungsscheines:
Kopie des Personalausweises
Kopie des aktuellen Führerscheines
augenärztliche Bescheinigung
hausärztliche Bescheinigung
Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)
Kopie des aktuellen Personenbeförderungsscheines
Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle (nur, wenn der Antragsteller das 60.Lebensjahr vollendet hat)
Straßenverkehrsordnung
Fahrerlaubnisverordnung