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Führerschein - Neuerteilung nach Entzug

Details

Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.

Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig

Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.

Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.

Kosten

166,50 €

13,00 € (Führungszeugnis)

inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühren

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.

Unterlagen

Neuerteilung nach Entzug (Klasse B):

  • Personalausweis oder Reisepass

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Sehtest oder augenärztliches Zeugnis

  • Nachweis über Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe"

  • Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)

Neuerteilung nach Entzug (Klasse C)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Nachweis über Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe"

  • ärztliche Bescheinigung

  • augenärztliche Bescheinigung

  • Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)

ACHTUNG! Das biometrische Lichtbild muss in Papierform vorliegen. Es kann nicht für den Führerschein im Bürgerbüro erstellt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung

  • Fahrerlaubnisverordnung