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Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig
Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
166,50 €
13,00 € (Führungszeugnis)
inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühren
Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
Neuerteilung nach Entzug (Klasse B):
Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Sehtest oder augenärztliches Zeugnis
Nachweis über Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe"
Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)
Neuerteilung nach Entzug (Klasse C)
Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Nachweis über Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe"
ärztliche Bescheinigung
augenärztliche Bescheinigung
Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)
ACHTUNG! Das biometrische Lichtbild muss in Papierform vorliegen. Es kann nicht für den Führerschein im Bürgerbüro erstellt werden.
Straßenverkehrsordnung
Fahrerlaubnisverordnung