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Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig
Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
46,50 €
inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühr
Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
vorhandener Führerschein
hausärztliche Bescheinigung
augenärztliche Bescheinigung
ein aktuelles biometrisches Passbild
zusätzlich bei den Klassen D, DE, D1, D1E, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat:
Leistungstest (Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
Führungszeugnis (bei den Klassen D, DE, D1, D1E), wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt
ACHTUNG! Das biometrische Lichtbild muss in Papierform vorliegen. Es kann nicht für den Führerschein im Bürgerbüro erstellt werden.
Straßenverkehrsordnung
Fahrerlaubnisverordnung