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Führerschein - Ersterteilung/Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Details

Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.

Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig

Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.

Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.

Kosten

47,30 € (mit Probezeit)

46,50 € (ohne Probezeit)

55,00 € (Fahren ab 17 J.) zzgl. 9,30 € pro angegebene Begleitperson

inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühren

Es können evtl. weitere Gebühren fällig werden.

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.

Unterlagen

Ersterteilung (Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE):

  • Kopie des gültigen Personalausweis, Reisepass oder des ausländerrechtlichen Dokuments

  • 1 biometrisches Lichtbild

  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe

  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle bzw. Zeugnis oder Gutachten, z. B. eines Augenarztes

  • Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen (nur für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Ersterteilung (Klassen C, CE, C1, C1E)

  • Kopie des gültigen Personalausweis, Reisepass oder des ausländerrechtlichen Dokuments

  • 1 biometrisches Lichtbild

  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe

  • ärztliche Bescheinigung

  • augenärztliche Bescheinigung

Ersterteilung (Klassen D, DE, D1, D1E)

  • Kopie des gültigen Personalausweis, Reisepass oder des ausländerrechtlichen Dokuments

  • 1 biometrisches Lichtbild

  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe

  • ärztliche Bescheinigung

  • augenärztliche Bescheinigung

  • Leistungstest (Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

ACHTUNG! Das biometrische Lichtbild muss in Papierform vorliegen. Es kann nicht für den Führerschein im Bürgerbüro erstellt werden.

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung

  • Fahrerlaubnisverordnung