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Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Es entstehen keine Kosten.
Abmeldefrist:
innerhalb von zwei Wochen nach Auszug
Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Abmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.
Bundesmeldegesetz