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Schwerbehindertenausweise sowie Parkausweise für Schwerbehinderte werden vom Kreis Steinfurt ausgestellt.
Die Anträge können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg stellen. Wir leiten diese dann an den Kreis Steinfurt weiter.
Folgende Anträge können gestellt werden:
Erstanträge
Verlängerungsanträge
Umtausch eines Schwerbehindertenausweises (Scheckkartenformat)
Parkausweis für Schwerbehinderte
Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage des Kreis Steinfurt.
Es entstehen keine Kosten.
Für den Erstantrag:
ein aktuelles Lichtbild
Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken
Für den Änderungsantrag:
den aktuellen Schwerbehindertenausweis
Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken
Für den Verlängerungsantrag:
den aktuellen Schwerbehindertenausweis
ein aktuelles Passfoto, wenn eine Verlängerung nicht mehr möglich ist
Für den Umtauschantrag:
den aktuellen Schwerbehindertenausweis
ein aktuelles Passfoto
Für den Parkausweis
Schwerbehindertenausweis
ein aktuelles Passfoto (für den Rollstuhlfahrerparkausweis)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Paragraf 69