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Abholung des Personalausweises:
persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
(sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, kann eine Aushändigung mittels Vollmacht nicht erfolgen)
Abholung des Reisepasses:
persönlich; bei Kindern unter 18 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
Es entstehen keine Kosten, da diese schon bei Beantragung des jeweiligen Ausweisdokumentes zu entrichten waren.
Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.
Ihr alter Personalausweis/Reisepass (Ausnahme: alter Personalausweis/Reisepass ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises bzw. Reisepasses