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Das aktuelle Melderegister der Stadt Tecklenburg enthält die Daten von Einwohnern, die in Tecklenburg gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Im Falle von Melderegister-Auskünften erhalten Dritte in einem fest umrissenen Umfang Auskünfte aus dem städtischen Melderegister zu einer bestimmten Person.
Es wird unterschieden zwischen
einfacher Melderegister-Auskunft
erweiterter Melderegister-Auskunft
Bei einer einfachen Melderegister-Auskunft können Dritte Auskunft über
Vor- und Familienname
Anschrift
Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht), damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Für einfache Melderegister-Auskünfte besteht die Möglichkeit eines Online-Dienstes. Details hierzu siehe unter „Was sollte ich noch wissen?“.
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Melderegister-Auskunft. Diese kann zusätzlich zu jenen der einfachen Melderegister-Auskunft folgende Daten umfassen:
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (ausschließlich Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeit(en)
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszuges
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und -ort
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nach dem Meldegesetz nur dann zulässig, wenn der Anfragende erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Eine persönliche Erklärung des Anfragenden bezüglich Werbung und Adresshandel (siehe Voraussetzungen)
Die Auskunft aus dem Melderegister wird unmittelbar bearbeitet. Sie erhalten direkt eine schriftliche Ausfertigung der Auskunft zum Mitnehmen.
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der Stadt Tecklenburg beantragen. Zuständig hierfür ist das Bürgerbüro.
Auch bietet sich die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.