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Allgemeine Beratung durch Sozialarbeitende zum Antrag auf Asylbewerberleistungen erhalten

Details

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bei der Antragstellung können Sie von unseren Integrationsbeauftragten Unterstützung erhalten.

Hierzu können Sie sich an die angegeben Integrationsbeuftragten der Stadt Tecklenburg wenden. Diese unterstützen Sie nicht nur bei der Antragstellung von Leistungen, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, Sie werden auch in anderen alltäglichen Themen beraten und informiert (Anmeldung in Kindergargen oder Schule, Befreiungsantrag GEZ, Hilfe bei der Wohnungssuche etc.)

Hinweise

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Integrationsbüro.

Unterlagen

Je nach Thema sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Bitte sprechen Sie das Integrationsbüro an

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen telefonisch oder persönlich einen Termin

Rechtsgrundlagen

§ 25 VwVfG iVm. Asylbewerberleistungsgesetz