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Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bei der Antragstellung können Sie von unseren Integrationsbeauftragten Unterstützung erhalten.
Hierzu können Sie sich an die angegeben Integrationsbeuftragten der Stadt Tecklenburg wenden. Diese unterstützen Sie nicht nur bei der Antragstellung von Leistungen, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, Sie werden auch in anderen alltäglichen Themen beraten und informiert (Anmeldung in Kindergargen oder Schule, Befreiungsantrag GEZ, Hilfe bei der Wohnungssuche etc.)
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Integrationsbüro.
Je nach Thema sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Bitte sprechen Sie das Integrationsbüro an
Vereinbaren Sie einen telefonisch oder persönlich einen Termin
§ 25 VwVfG iVm. Asylbewerberleistungsgesetz