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Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese Grenze liegt zwischen 66 und 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:
Kostenart: kostenlos
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nachrangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflichtet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Unterhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hilfebedürftigkeit führt.
Fristtyp:
Geltungsdauer
Dauer: bis
12
Monate
Bemerkung (
für weitere Informationen zur Frist
):
Sie können Leistungen ab dem
ersten des
Monat
s
erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für
sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli gung erneut geprüft.
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer : Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Widerspruch, Anfechtungs - und Leistungs klage : Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung:
FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL:
https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966