
Sie können Wohngeld in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Transferleistungen beziehen (wie etwa Leistungen nach dem SGBII oder nach dem SGBXII). Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter einer Wohnung) oder als Lastenzuschuss (für selbstgenutztes Eigenheim) geleistet.
Weitere Informationen und unterstützende MitarbeiterInnen finden Sie in den Details der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen: