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Leistungen für nichterwerbsfähige Leistungsbeziehende. Eine Antragstellung ist möglich, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, befristet erwerbsgemindert und nach dem SGBII ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen und unterstützende MitarbeiterInnen finden Sie in den Details der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen: