
Leistungen für nichterwerbsfähige Leistungsbeziehende. Bei erreichen der Regelaltersgrenze oder bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (Vollendung 18. Lebensjahr) können Sie Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Weitere Informationen und unterstützende MitarbeiterInnen finden Sie in den Details der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen: