
Leistungen nach dem SGBII können erwerbsfähige Personen, als auch Personen, die mit diesen zusammenleben in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können.
Weitere Informationen und unterstützende MitarbeiterInnen finden Sie in den Details der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen: