Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Bereits 2023 startete die Stadt Tecklenburg mit sechs weiteren Kommunen unter der Leitung der Stadtwerke Lengerich und in Kooperation mit den beiden Gutachterbüros BET Consulting GmbH und Greenventury GmbH mit der kommunalen Wärmeplanung. Diese verfolgt das Ziel, eine Strategie zu erarbeiten, wie bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde erreicht werden kann.
Die Ergebnisse für die zukünftige Wärmeversorgung in Tecklenburg wurden am 15. Mai 2025 in der öffentlichen Ratssitzung vorgestellt. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit einen Monat lang die Gelegenheit, den Entwurfsbericht einzusehen und sich mit Stellungnahmen einzubringen.
Mit dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung am 30. Oktober ist ein wichtiges Ziel des vor zwei Jahren begonnenen Projektes nun erreicht. Der frühzeitige Abschluss der Wärmeplanung vor der gesetzlichen Frist in 2028 schafft Klarheit für viele Bürgerinnen und Bürger.
Potentielle Wärmenetze in Tecklenburg liegen v.a. in den zentralen Ortskernen:
Die dezentrale Wärmeversorgung dominiert das Zielszenario in der Fläche:
In Tecklenburg werden zukünftig über 80% der Gebäude nicht an ein Wärmenetz angeschlossen sein. Für alle Bürger*innen außerhalb der Potentialgebiete wird die Versorgung also auch zukünftig dezentral durch individuelle Lösungen erfolgen.
Die Berechnung der zukünftigen Wärmekosten für teilmodernisierte Einfamilienhäuser zeigt, dass ab 2032 die Luft-Wärmepumpe mit Abstand die günstigste Technologie ist.
Der Bericht zur kommunalen Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem die nächsten Schritte von der Projektentwicklung über Machbarkeitsstudien bis hin zur konkreten Umsetzung vorbereitet werden können. Er hat keine unmittelbaren Verpflichtungen oder rechtlichen Auswirkungen für die Bürger*innen.
Die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) gelten natürlich weiterhin und sollten insbesondere von Gebäudeeigentümer*innen im Bereich der dezentralen Versorgung bei Neubauten oder der Bestandssanierung berücksichtigt werden:
Zur Umsetzung der Energiewende zuhause finden Sie ein breites Unterstützungsangebot, darunter ein Sanierungsleitfaden und kostenlose Beratungsmöglichkeiten:
Viele verschiedene Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien und deren Nutzung werden gefördert. Mit dem Förder.Navi von NRW.Energy4Climate finden Unternehmen, Privatpersonen und Vereine aber auch Kommunen einen Überblick über aktuelle Fördermittel. Darunter beispielsweise aktuell die Förderung zum Einbau einer Wärmepumpe von bis zu 70% im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Kombiniert mit einer teilweise kostenfreien Energieberatung im Haus wird aus der Idee unkompliziert ein konkretes Vorhaben für mehr Klimaschutz.
