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Kommunale Wärmeplanung

In der Ratssitzung am 30. Oktober 2025 wurde der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung in Tecklenburg einstimmig von den Ratsmitgliedern beschlossen. Damit soll erreicht werden, dass die Klimaneutralität auch im Wärmesektor bis 2040 realisiert wird.

Endbericht der kommunalen Wärmeplanung

Bereits 2023 startete die Stadt Tecklenburg mit sechs weiteren Kommunen unter der Leitung der Stadtwerke Lengerich und in Kooperation mit den beiden Gutachterbüros BET Consulting GmbH und Greenventury GmbH mit der kommunalen Wärmeplanung. Diese verfolgt das Ziel, eine Strategie zu erarbeiten, wie bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde erreicht werden kann. 
Die Ergebnisse für die zukünftige Wärmeversorgung in Tecklenburg wurden am 15. Mai 2025 in der öffentlichen Ratssitzung vorgestellt. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit einen Monat lang die Gelegenheit, den Entwurfsbericht einzusehen und sich mit Stellungnahmen einzubringen. 
Mit dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung am 30. Oktober ist ein wichtiges Ziel des vor zwei Jahren begonnenen Projektes nun erreicht. Der frühzeitige Abschluss der Wärmeplanung vor der gesetzlichen Frist in 2028 schafft Klarheit für viele Bürgerinnen und Bürger.

  • Endbericht_Kommunale-Waermeplanung_Tecklenburg.pdf
    11,29 MB

Zentrale Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Potentielle Wärmenetze in Tecklenburg liegen v.a. in den zentralen Ortskernen:

  • Denkmalgeschützte Altstadt Tecklenburg:
    Die Altstadt Tecklenburgs bietet sich aufgrund erhöhter Wärmeliniendichten und sehr schwieriger Platzverhältnisse für den Aufbau eines Wärmenetzes an. Zudem wird bei denkmalgeschützten Gebäuden ein höherer Sanierungsaufwand zur Integration für Wärmepumpen erwartet, welches die Nutzung von Wärmenetzen attraktiver oder ggf. alternativlos macht. Für die Errichtung der Trassen wurde aufgrund der schwierigen Gegebenheiten (Kopfsteinpflaster und Felsboden) ein Kostenaufschlag berücksichtigt. Dadurch stellt sich der wirtschaftliche Betrieb des Wärmenetzes als besonders herausfordernd dar. Aufgrund der gleichzeitigen Herausforderung von dezentraler (z.B. Luft-WP) und zentraler Wärmeversorgung (Wärmenetz) sollte die denkmalgeschützte Altstadt einer erweiterten Prüfung unterzogen werden.
  • Kerngebiet Tecklenburg:
    Bereiche außerhalb der Altstadt Tecklenburg bieten sich aufgrund erhöhter Wärmeliniendichten und potenzieller Ankerkunden aus kommunalen Liegenschaften für den Aufbau eines Wärmenetzes an. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, Erzeugungsstandorte für die Altstadt Tecklenburgs zu nutzen und die Wärmenetze zusammenzuschließen.
  • Ledde:
    Der Ortsteil im Norden Tecklenburgs bietet sich aufgrund des bereits bestehenden Wärmenetzes und erster Planungen für das Netz als Wärmenetzgebiet an.

Die dezentrale Wärmeversorgung dominiert das Zielszenario in der Fläche: 

In Tecklenburg werden zukünftig über 80% der Gebäude nicht an ein Wärmenetz angeschlossen sein. Für alle Bürger*innen außerhalb der Potentialgebiete wird die Versorgung also auch zukünftig dezentral durch individuelle Lösungen erfolgen.
Die Berechnung der zukünftigen Wärmekosten für teilmodernisierte Einfamilienhäuser zeigt, dass ab 2032 die Luft-Wärmepumpe mit Abstand die günstigste Technologie ist.

Was kann / muss ich persönlich tun?

Der Bericht zur kommunalen Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem die nächsten Schritte von der Projektentwicklung über Machbarkeitsstudien bis hin zur konkreten Umsetzung vorbereitet werden können. Er hat keine unmittelbaren Verpflichtungen oder rechtlichen Auswirkungen für die Bürger*innen.

Die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) gelten natürlich weiterhin und sollten insbesondere von Gebäudeeigentümer*innen im Bereich der dezentralen Versorgung bei Neubauten oder der Bestandssanierung berücksichtigt werden:

  • Ab dem 01.07.2028 gelten bei Einbau einer neuen Heizung die Vorgaben des GEG, das diese mit mindestens 65% erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden muss.
  • Bis dahin dürfen auch konventionelle Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, die ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzen müssen (15% EE ab 2029, 30% EE ab 2025, 60% EE ab 2040, 100% EE ab 2025).
  • Ab 1.1.2045: Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen.

Zur Umsetzung der Energiewende zuhause finden Sie ein breites Unterstützungsangebot, darunter ein Sanierungsleitfaden und kostenlose Beratungsmöglichkeiten:

Energiewende zuhause - Unterstützungsangebote

Förder.Navi Energie

Viele verschiedene Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien und deren Nutzung werden gefördert. Mit dem Förder.Navi von NRW.Energy4Climate finden Unternehmen, Privatpersonen und Vereine aber auch Kommunen einen Überblick über aktuelle Fördermittel. Darunter beispielsweise aktuell die Förderung zum Einbau einer Wärmepumpe von bis zu 70% im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Kombiniert mit einer teilweise kostenfreien Energieberatung im Haus wird aus der Idee unkompliziert ein konkretes Vorhaben für mehr Klimaschutz.

Fünf Modellhäuser aus Holz stehen neben einem Geldsack mit einem Eurozeichen
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