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Freiflächen-Photovoltaik

Die Stadt Tecklenburg trägt aktiv zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei und gestaltet die Planung und Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) transparent, umweltbewusst und verlässlich. 
Zu diesem Zweck hat die Stadt einen eigenen Kriterienkatalog entwickelt, der eine ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, landwirtschaftlicher, städtebaulicher und wirtschaftlicher Aspekte gewährleisten soll. Anhand der erarbeiteten Kriterien werden Standorte zur Errichtung von FF-PVA raumverträglich gesteuert und Anträge zur Errichtung von FF-PVA auf Basis einer fundierten, nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage bearbeitet.

Eine große Freifläche auf der reihenweise Photovoltaik-Paneele installiert sind

Kommunaler Kriterienkatalog für FF-PVA in Tecklenburg

Der Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Tecklenburg soll auf geeigneten Grundstücken erfolgen. Dafür sieht die Stadt Tecklenburg vorrangig die 500 m Randbereiche entlang von Autobahnen und Schienenwegen und dem Kanal vor. In Tecklenburg befinden sich ca. 699 ha entlang dieser genannten Linienelemente. Der Anteil beträgt demnach 10 % am Stadtgebiet. Der Anteil an privilegierten Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen nach § 35 BauGB im 200 m Randbereich an Autobahnen und überregionalen Schienenwegen beträgt ca. 132 ha.
Ausnahmen gibt es lediglich für Leuchttrumprojekte wie Agri-PV-Anlagen, Solarthermieanlagen für Wärmenetze in Siedlungsnähe oder FF-PVA in der Nähe zu Industrie- und Gewerbegebieten zur Eigenstromversorgung. Sie werden dem Rat der Stadt Tecklenburg immer zur Entscheidung vorgelegt, sofern die aufgeführten Bedingungen für einen Verfahrenseinstieg vorliegen.

Rechtliche Ausgangslage & kommunale Steuerung

  • FF-PVA liegen überwiegend im Außenbereich. Das Baugesetzbuch sieht hierfür nur eine begrenzte Privilegierung vor, etwa entlang von Autobahnen und überregionalen Schienennetzen innerhalb eines 200 m-Streifens (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB).
  • Außerhalb dieser gesetzlich privilegierten Korridore sind FF-PVA im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung genehmigungspflichtig.
  • Der vorliegende Kriterienkatalog dient als zentrales Steuerungsinstrument zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplanänderung / Bebauungsplan) und kann auch für privilegierte Bereiche Kriterien vorgeben.

Vorteile für Unternehmen und Projektentwickler

  • Planungssicherheit: Frühzeitige Einschätzung, ob eine Fläche grundsätzlich geeignet ist.
  • Transparenz: Klare fachliche Kriterien zu Standortauswahl, Naturschutz und Bedingungen für den Verfahrenseinstieg
  • Effizienz: Schnellere Abstimmung mit der Verwaltung und bessere Grundlage für Projektideen oder Voranfragen.
  • FF-PVA_Kriterienkatalog_Stadt-Tecklenburg.pdf
    106,49 KB

Ansprechpartner für das Bauleitplanverfahren: