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25. September 2026

Jugendförderpreis - Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

Ehrenamt
Ehrenamt

Jugendförderpreis - Würdigung des ehrenamtlichen Engagements für Jugendliche in der Stadt Tecklenburg

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

Die Stadt Tecklenburg zeichnet mit dem Jugendförderpreis besonderes Engagement für Jugendliche aus.

Die Schirmherrschaft für den Jugendförderpreis des Rates der Stadt Tecklenburg übernimmt der Bürgermeister der Stadt Tecklenburg.

Es sollen besondere Projekte und Aktionen innerhalb wie außerhalb von Vereinen und Verbänden gewürdigt werden, die für die betroffenen Jugendlichen bzw. für das Gemeinwesen in Tecklenburg von hohem Nutzen sind. Dies können beispielsweise Projekte aus dem Kulturbereich, der Sozialen Arbeit, dem Umweltschutz usw. sein. Ein Wirken des Engagements über die Stadtgrenzen hinaus steht einer Preisverlei-hung nicht im Wege, sofern das Engagement schwerpunktmäßig in der Stadt Teck-lenburg angesiedelt ist oder von hier aus modellhaft auch für andere Kommunen ent-standen ist.

Jede Einzelperson, jeder Verein, jede Institution oder Organisation aus der Stadt Tecklenburg und Umgebung kann Vorschläge für Preisträger-Projekte und -Aktionen machen. Es gibt insgesamt bis zu 3 Preisträger, die ein entsprechendes gestaffeltes Preisgeld erhalten. Der Geldbetrag soll den Jugendlichen der jeweiligen Projekte oh-ne Auflagen zur Verfügung gestellt werden, damit sie im Rahmen ihres Engagements nach eigenen Vorstellungen darüber verfügen können.

Die Vorschläge können formlos mit einer kurzen Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. Begründung gesendet werden an:

Stadtverwaltung Tecklenburg
Ansgar Wallmeyer
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg
wllmyrtcklnbrgd

Die Eingangsfrist für Vorschläge endet am Sonntag, 25.Oktober 2026.

Die Findungskommission wird dann über die Preiswürdigkeit entscheiden. Vorschlä-ge können jederzeit eingereicht werden. Die Preisverleihung erfolgt in der ersten De-zemberhälfte. Der genaue Termin wird auf der Homepage der Stadt Tecklenburg sowie in den lokalen Medien bekanntgegeben.

Weitere Informationen zu den Durchführungsbestimmungen stehen auch unter Heimat- und Jugendförderpreis des Rates zur Verfügung.