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29. Dezember 2025

Hinweis auf gesetzliche Feuerwerksverbote

Feuerwerk
Feuerwerk

Hinweis auf gesetzliche Feuerwerksverbote

Wie in jedem Jahr möchte die Stadt Tecklenburg ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der historischen Tecklenburger Altstadt verboten ist. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Senioren-heimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern untersagt. Insbesondere letztere sind in der Altstadt bekanntermaßen zahlreich vorhanden.
Darüber hinaus finden sich auch in den anderen Ortsteilen Tecklenburgs Stellen sowie einzelnstehende Fachwerkhäuser, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.
So soll hier auch noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass der neugestaltete Kirchplatz „Rund um die Ledder Dorfkirche“ ebenfalls nicht zum Abbrennen von Feuerwerk genutzt werden darf. In einem Radius von 200 m um Kirchen ist dies verboten. Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,- € geahndet werden.
Die Stadtverwaltung hofft auf Verständnis für die Einschränkungen zum Schutze aller und wünscht auf diesem Wege allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein fröhliches und unfallfreies Silvesterfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!