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27. April 2026

Hinweis auf die Bekanntmachung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Tecklenburg

Bekanntmachungen Stadt Tecklenburg
Bekanntmachungen Stadt Tecklenburg

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die

Hinweis-Bekanntmachung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Tecklenburg zur Übertragung von Teilaufgaben des betrieblichen Eingliederungsmanagements

einsehbar.

Tecklenburg, 27.04.2026