Strengere Schutzmaßnahmen treten am 24. Oktober in Kraft
Kreis Steinfurt. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Steinfurt mit einer 7-Tage-Inzidenz von 38 die „Gefährdungsstufe 1“ (Inzidenzwert von 35) erreicht. Deshalb hat der Kreis Steinfurt heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt ab morgen, Samstag, 24. Oktober, in Kraft.
Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß § 15a unter anderem folgende Regelungen festgelegt worden: An besonderen Festen außerhalb des privaten Wohnraumes dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (Hochzeiten, Geburtstage etc.). Es gilt Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Veranstaltungen (Konzerte, Aufführungen, Sportveranstaltungen, etc.). Außerdem gilt Maskenpflicht in öffentlichen Außenbereichen, in denen der Mindestabstand
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