Fachbereiche

Bürgermeister

Bürgermeister: Herr Streit
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters: Herr Kordsmeyer
Sekretariat: Frau Imsiepen

Fachbereich Personal und Organisation

Leitung: Frau Moll
Stellvertretung: N. N.

Dem Fachbereich „Personal und Organisation“ (FB 10) obliegen die Steuerung und Organisation, die Personal- und Stellenangelegenheiten. Er ist für die Betreuung der politischen Gremien der Stadt Tecklenburg, die Durchführung von Wahlen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Koordinierung der Wirtschaftsförderungsmaßnahmen der Stadt Tecklenburg zuständig. Zudem nimmt er u.a. die Aufgaben des Schulträgers wahr.

Fachbereich Finanzen

Leitung: Herr Wallmeyer
Stellvertretung: N. N.

Dem Fachbereich „Finanzen“ (FB 20) führen die Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Verwaltung. Insbesondere gehören das Aufstellen des Haushaltsplanes sowie die Kontrolle der darin aufgestellten Vorgaben zu seinen Aufgaben. Weiterhin werden die kommunalen Steuereinnahmen und die Müllabfuhr in diesem Fachbereich gesteuert.

Fachbereich Ordnung und Bürgerbüro

Leitung: N. N.
Stellvertretung: N. N.

Der Fachbereich „Ordnung und Soziales“ (FB 30) deckt ein besonders breites Spektrum gesetzlicher Pflichtaufgaben ab. Neben dem Bürgerbüro, dem Meldeamt und dem Standesamt obliegen dem Fachbereich sämtliche Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Tecklenburg.

Fachbereich Ordnung und Soziales

Leitung: Frau Büstrin
Stellvertretung: Herr Kleinhubbert

Der Fachbereich „Soziales“ (FB 50) ist u. a. zuständig für Angelegenheiten des Arbeitslosengeld II – SGB II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), für Hilfen gem. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und für Rentenversicherungsangelegenheiten.

Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt

Leitung: Herr Pieper
Stellvertretung: Herr van der Meer

Der Fachbereich „Planen, Bauen und Umwelt“ (FB 60) ist für die Stadt- und Bauleitplanung der Stadt Tecklenburg und die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur sowie das Zentrale Gebäudemanagement und das Abwasserwerk der Stadt zuständig. Er nimmt darüber hinaus im Auftrag des Bürgermeisters die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. An den FB 60 ist auch die Funktion der „Umweltbeauftragten“ angegliedert.

 

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Organigramm

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