Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Durch Aushang am Verwaltungsgebäude der Stadt Tecklenburg, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung

einsehbar.

Tecklenburg, 10.08.2017

Der Bürgermeister
in Vertretung

gez. Stephan Glunz