Nr. 03/2014 Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014

In Kürze werden die Abgabenbescheide 2014 zugestellt.

Die Stadt Tecklenburg weist darauf hin, dass mit der Umstellung des Zahlungsver-kehrs auf das SEPA-Zahlungsverfahren die Lastschrifteinzüge auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt werden. Die bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt.

Da diese Umstellung auf das SEPA-Verfahren durch die Stadtkasse erfolgt, braucht der Zahlungspflichtige nichts zu unternehmen.

Die im Zahlungsplan aufgeführten Beträge werden zu den dort genannten Fälligkei¬ten unter Angabe der Gläubiger-ID der Stadt Tecklenburg DE14ZZZ00000498491 und dem bekannten Kassenzeichen als Mandatsreferenz vom Konto des Zahlungspflichtigen als SEPA-Basislastschrift abgebucht.

Geprüft werden sollte lediglich, ob die auf dem Abgabenbescheid mitgeteilte IBAN und BIC identisch mit den Angaben auf dem Kontoauszug oder der Bankkarte sind. Korrekturen sind der Stadtkasse mitzuteilen.
Sofern noch kein Lastschriftverfahren bei der Stadt Tecklenburg genutzt wird, richtet die Stadtkasse gerne ein SEPA-Lastschriftmandat für den Steuerpflichtigen ein. Entsprechende Vordrucke sind den Abgabenbescheiden beigefügt.